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   FG Hessen, 15.01.2008 - 1 K 3029/05   

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https://dejure.org/2008,27201
FG Hessen, 15.01.2008 - 1 K 3029/05 (https://dejure.org/2008,27201)
FG Hessen, Entscheidung vom 15.01.2008 - 1 K 3029/05 (https://dejure.org/2008,27201)
FG Hessen, Entscheidung vom 15. Januar 2008 - 1 K 3029/05 (https://dejure.org/2008,27201)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
    Schenkungsteuer; Kettenschenkung; Durchgangserwerb; Mittelsperson - Schenkungssteuerrechtlicher Durchgangserwerb bei Zwischenschaltung einer dritten Person

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schenkungssteuerrechtlicher Durchgangserwerb bei Zwischenschaltung einer dritten Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.10.1993 - II R 92/91

    Nur eine Zuwendung aus dem Vermögen des Zuwendenden bei Schenkungen über eine

    Auszug aus FG Hessen, 15.01.2008 - 1 K 3029/05
    Maßgebend hierfür sind die konkreten Umstände des Einzelfalles, das heißt die individuelle vertragliche Gestaltung sowie die mit der Vertragsgestaltung erkennbar angestrebten Ziele der Beteiligten (vgl. Urteile des BFH vom 10. März 2005 II R 54/03, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2005, 412, in Bestätigung des Senatsurteils vom 16. September 2003 1 K 1963/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 148 und vom 13. Oktober 1993 II R 92/91, BStBl II 1994, 128, sowie Meincke, Kommentar zum ErbStG, 14. Auflage, § 7 Anm. 68 f. und Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, Kommentar zum ErbStG, § 7 Anm. 238 - 239).

    Da mangels Bereicherung der Mutter als Zwischengeschaltete keine Kettenschenkung vorliegt, kann dahinstehen, ob eine solche unter den Umständen des Streitfalles als Gestaltungsmissbrauch im Sinne von § 42 Abgabenordnung zu werten wäre und damit steuerlich auch unbeachtlich wäre (vgl. Urteil des BFH in BStBl II 1994, 128).

  • BFH, 10.03.2005 - II R 54/03

    Schenkungsteuerrechtlich kein Durchgangserwerb des Kindes bei Zuwendung an das

    Auszug aus FG Hessen, 15.01.2008 - 1 K 3029/05
    Maßgebend hierfür sind die konkreten Umstände des Einzelfalles, das heißt die individuelle vertragliche Gestaltung sowie die mit der Vertragsgestaltung erkennbar angestrebten Ziele der Beteiligten (vgl. Urteile des BFH vom 10. März 2005 II R 54/03, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2005, 412, in Bestätigung des Senatsurteils vom 16. September 2003 1 K 1963/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 148 und vom 13. Oktober 1993 II R 92/91, BStBl II 1994, 128, sowie Meincke, Kommentar zum ErbStG, 14. Auflage, § 7 Anm. 68 f. und Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, Kommentar zum ErbStG, § 7 Anm. 238 - 239).
  • BFH, 22.12.2004 - II B 166/03

    Besetzung des Gerichts; ehrenamtlicher Richter

    Auszug aus FG Hessen, 15.01.2008 - 1 K 3029/05
    Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Dezember 2004 II B 166/03, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2005, 705 ist der Beklagte der Meinung, dass wegen der Verpflichtung zur Weitergabe des Geldes keine Bereicherung der Mutter als Mittelsperson aus dem Vermögen des Vaters vorliege; eine Schenkung der Mittelsperson an einen Dritten komme daher nicht in Betracht.
  • FG Hessen, 16.09.2003 - 1 K 1936/03

    Schenkung; Grundstück; Kettenschenkung; Ehebedingte Zuwendung - Kettenschenkung

    Auszug aus FG Hessen, 15.01.2008 - 1 K 3029/05
    Maßgebend hierfür sind die konkreten Umstände des Einzelfalles, das heißt die individuelle vertragliche Gestaltung sowie die mit der Vertragsgestaltung erkennbar angestrebten Ziele der Beteiligten (vgl. Urteile des BFH vom 10. März 2005 II R 54/03, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2005, 412, in Bestätigung des Senatsurteils vom 16. September 2003 1 K 1963/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 148 und vom 13. Oktober 1993 II R 92/91, BStBl II 1994, 128, sowie Meincke, Kommentar zum ErbStG, 14. Auflage, § 7 Anm. 68 f. und Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, Kommentar zum ErbStG, § 7 Anm. 238 - 239).
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